Transparente Gebühren & Kosten – Klarheit von Anfang an

Bei uns wissen Sie immer, woran Sie sind: Ob Sperrung, Wiederfreischaltung, Mahnung oder Verzugszinsen – wir legen alle Gebühren und Kosten offen. So können Sie jederzeit nachvollziehen, welche Beträge im Falle bestimmter Vorgänge anfallen. Fair, klar und ohne versteckte Überraschungen.

Übersicht unserer Gebühren und Kosten

Um Ihnen maximale Transparenz zu bieten, haben wir alle relevanten Kosten, Gebühren und möglichen Zinsen in einer übersichtlichen Tabelle zusammengestellt. So können Sie jederzeit nachvollziehen, welche Beträge im Falle von Sperrungen, Wiederfreischaltungen, Mahnungen oder anderen Services anfallen. Die Angaben verstehen sich netto (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer), sofern nicht anders angegeben.

Als B2B-Dienstleister legen wir großen Wert auf klare und faire Regelungen. Für die Sperrung entstehen Ihnen keine Kosten. Die Entsperrung berechnen wir zu einem fairen Betrag auf Basis des tatsächlichen Aufwands. Mahngebühren staffeln wir transparent, und im gesetzlichen Rahmen fällt bei Zahlungsverzug zusätzlich die einmalige Verzugspauschale von 40 € an. Verzugszinsen berechnen wir gemäß § 288 Abs. 2 BGB mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. So bleiben alle Kosten für unsere Geschäftspartner nachvollziehbar und planbar.

Leistung / Vorgang Beschreibung Kosten (netto)
Rücklastschrift Bearbeitungskosten bei einer Rücklast durch die Bank (z. B. mangels Deckung oder falscher Bankdaten) 10,00 €
1. Mahnung Schriftliche Mahnung bei ausstehender Zahlung 5,00 €
2. Mahnung Zweite schriftliche Mahnung inkl. erneuter Zahlungsaufforderung 10,00 €
Sperrung des Anschlusses Keine Berechnung – Sperrung erfolgt ausschließlich in unserem Interesse 0,00 €
Wiederfreischaltung Entsperrung nach Zahlungseingang und Bearbeitung 35,00 €
Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) Einmalig pro Forderung bei Eintritt des Verzugs 40,00 €
Verzugszinsen Gemäß § 288 Abs. 2 BGB: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte p.a. variabel
Hinweis: Alle genannten Beträge verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit sie umsatzsteuerpflichtig sind. Verzugszinsen und die gesetzliche Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) stellen keinen umsatzsteuerpflichtigen Leistungspreis dar und werden daher ohne Mehrwertsteuer berechnet. Alle übrigen Gebühren, wie z. B. Mahnpauschalen, Bearbeitungs- oder Rücklastschriftgebühren, sind umsatzsteuerpflichtig und werden zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer ausgewiesen.

So vermeiden Sie unnötige Gebühren und Kosten

Gebühren für Mahnungen, Verzugszinsen oder Wiederfreischaltungen lassen sich ganz einfach vermeiden. Nutzen Sie am besten unseren komfortablen SEPA-Lastschrifteinzug: So wird der fällige Betrag automatisch und pünktlich abgebucht – Sie müssen sich um nichts kümmern und vermeiden jede Verzögerung.

Alternativ können Sie Ihre Rechnung rechtzeitig per Überweisung begleichen. Achten Sie dabei bitte auf die auf der Rechnung angegebene Fälligkeit und den korrekten Verwendungszweck, damit wir Ihre Zahlung schnell zuordnen können.

Weitere Möglichkeiten, Gebühren zu vermeiden:

  • Dauerauftrag einrichten: Gerade bei regelmäßig wiederkehrenden Beträgen sinnvoll.
  • Rechnungen digital empfangen: So gehen keine Unterlagen verloren und Sie haben Ihre Zahlungsfristen jederzeit im Blick.
  • Frühzeitig Rücksprache halten: Sollten Sie einmal nicht fristgerecht zahlen können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig – gemeinsam finden wir eine Lösung, bevor Mahnkosten entstehen.

Mit diesen einfachen Schritten sparen Sie nicht nur unnötige Kosten, sondern auch Zeit und Aufwand – und können sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Unnötige Gebühren und Kosten einfach vermeiden

Mit ein paar einfachen Schritten können Sie Mahngebühren, Verzugszinsen oder Kosten für eine Wiederfreischaltung zuverlässig verhindern.

  • SEPA-Lastschrifteinzug nutzen: Wir buchen fällige Beträge automatisch und pünktlich ab – Verzögerungen und Mahnkosten werden vermieden.
  • Rechtzeitig zahlen: Bitte beachten Sie die auf der Rechnung ausgewiesene Fälligkeit und den korrekten Verwendungszweck für eine schnelle Zuordnung.
  • Dauerauftrag einrichten: Ideal für wiederkehrende Beträge, damit Fristen nicht übersehen werden.
  • Rechnungs-Zustellung per E-Mail prüfen: Richten Sie im Kundencenter einen speziellen Kontakt für Rechnungen ein. So bleibt Alles im Blick und nichts geht verloren – Fristen bleiben präsent.
  • Frühzeitig Kontakt aufnehmen: Sollte eine fristgerechte Zahlung einmal nicht möglich sein, sprechen Sie uns bitte an – gemeinsam finden wir eine Lösung, bevor Kosten entstehen.

Es kann immer mal passieren …

Es gibt viele Gründe, warum eine Zahlung nicht fristgerecht erfolgen kann – sei es durch eine verspätete Rechnungsgenehmigung in Ihrem Unternehmen, interne Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen, unerwartete Liquiditätsengpässe, technische Probleme beim Zahlungsverkehr oder schlicht ein Übersehen der Fälligkeit.

Wir sind gerne bereit, Beträge oder einzelne Rechnungen zu stunden, sofern Sie uns rechtzeitig über auftretende Zahlungsschwierigkeiten informieren und offen mit uns kommunizieren. So lassen sich zusätzliche Kosten, Mahngebühren oder Sperrungen oft vollständig vermeiden.

Bitte beachten Sie: Ohne rechtzeitige vorherige Abstimmung und bei bereits eingetretenem Zahlungsverzug sind wir verpflichtet, die in unseren Bedingungen vorgesehenen Mahngebühren, Pauschalen und Verzugszinsen zu berechnen.


Altes Wählscheibentelefon in rot

Wir beraten Sie gerne. Telefon: +49 7121 26197-0

Sie haben Fragen zu unseren Produkten, Tarifen oder Dienstleistungen? Rufen Sie uns einfach an, alternativ können Sie uns auch eine E-Mail senden. Gerne senden wir Ihnen ein ordentliches, schriftliches Angebot. Am besten schreiben Sie Ihre Anforderungen per E-Mail an vertrieb@cmo.de oder benutzen Sie unser Beratungsformular.

Eine kleine Bitte: Senden Sie uns bei Anfragen per E-Mail immer Ihre vollständigen Kontaktdaten (Firmenname, Ansprechpartner, Anschrift, Telefon) mit, damit es zu keinen Verzögerungen kommt. Danke.