Fernwartung

Kleinere Probleme lassen sich am besten direkt mit einer Fernwartung lösen. Unsere Techniker greifen kontrolliert auf Ihre Systeme zu und können sich so Probleme direkt zeigen lassen und auch direkt beheben.

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Fernwartung für PC, Mac und Linux

Sie können hier zusammen mit einem Mitarbeiter von CMO eine Fernwartungssitzung starten.

Dieser Service steht Ihnen nur nach Rücksprache mit einem CMO-Mitarbeiter zur Verfügung. Dieser wird sie dann bitten die Fernwartungssitzung über diese Seite zu eröffnen.

  • Die Verbindung wird verschlüsselt, über gesicherte Internet-Server aufgebaut.
  • Der Bildschirminhalt Ihres PC ist erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung für einen CMO-Mitarbeiter sichtbar.
  • Die Übernahme der Steuerung Ihres PCs ist erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung möglich.
  • Es erfolgt keine Installation von Fremdprogrammen auf Ihrem PC.
  • Daten können nicht unbemerkt oder unberechtigt von Ihrem PC gelöscht bzw. entfernt werden.
  • Eine aufgebaute Sitzung kann von Ihnen jederzeit beendet werden.

CMO übernimmt keinerlei Haftung für von ihr nicht verursachte Störungen, auch wenn sie in zeitlicher Nähe zum geleisteten Support stehen. Die gesamte Sitzung wird zu Kontrollzwecken aufgezeichnet.

Nutzungsvereinbarung Fernwartung

Zusätzlich zu den Serviceleistungen bietet CMO an, den Kunden über die Fernwartungs-Software bei der Installation oder Migration seiner Hard- und Softwarelösungen sowie bei der Analyse und Beseitigung von Störungen zu unterstützen.

Hierzu kann der Kunde bestimmen wie der CMO-Mitarbeiter auf den Computer bzw. das Netzwerk des Kunden zugreifen kann. Dies kann entweder nur lesend oder aber auch mit Fernsteuerungsmöglichkeit geschehen. Bei der Fernsteuerung gibt es die Möglichkeit der Datenveränderung.

Dies vorausgeschickt, schließen die Parteien folgende Vereinbarung:

§1 Leistung und Vergütung

Die Serviceleistungen die unter Verwendung der Fernwartungs-Software erbracht werden beziehen sich in der Regel auf Produkte und Dienste die von CMO bereitgestellt werden. Diese Leistungen werden im Kundenauftrag erbracht und sind zusätzliche Dienstleistungen, die vom Kunden gesondert zu bezahlen sind. Es gilt hierbei die Preisliste für Personaldienstleistungen / Technischer Support.

§ 2 Leistungszeit

Die bereits erwähnten Leistungen werden von CMO in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr erbracht.

§ 3 Sicherheit/Datenschutz

  1. Zur Sicherheit übermittelt der Kunde eine sogenannte Sitzungsnummer und ggf. ein Kennwort an den CMO-Mitarbeiter, welche dieser auf seiner Seite eingeben muss. Nur nach Eingabe dieser Sitzungsnummer und des Kennworts bzw. der Annahme der Verbindung auf Kundenseite wird eine Kommunikation zwischen den beiden Teilnehmern über das Internet hergestellt. Die Übertragung der Daten erfolgt hierbei verschlüsselt.
  2. Alle Zugriff die auf das System des Kunden stattfinden werden auf der Seite des Kunden protokolliert. Diese Protokollierung darf nicht abgeschaltet werden.
  3. Sollte der Kunde Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellen, die bei der Fernwartung aufgetreten sind oder die einen Zugriff durch Unbefugte möglich machen, muss der Kunde CMO unverzüglich darüber informieren.
  4. Sofern im Rahmen der Fernwartung Kenntnisse über Geschäftsgeheimnisse und Datensicherheitsmaßnahmen des Kunden erlangt werden, ist CMO verpflichtet diese geheim zu halten und darf diese in keinem Fall an Dritte weiter geben.
  5. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, aktuelle und regelmäßige Datensicherungen in geeigneter Form zu betreiben, sodass eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorenen Daten gewährleistet ist.

§ 4 Haftung

  1. Gleich aus welchem Rechtsgrund leistet CMO Schadenersatz bei Vorsatz und Fehlen einer Sachbeschaffenheit, deren Vorliegen CMO garantiert hat, in voller Höhe;
    1. bei grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn durch die Verletzung der wesentlichen Pflicht der Vertragszweck gefährdet wird, nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden sollte;
    2. einen in der Höhe über Punkt 1.2. hinausgehenden Schadensersatz leistet CMO, wenn CMO gegen die aufgetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.
    3. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie der Einwand des Mitverschuldens bleiben unberührt.
    4. Die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Folgeschäden, insbesondere solche aus Betriebsunterbrechung und entgangenem Gewinn, werden von CMO nicht ersetzt. Dies gilt nicht hinsichtlich solcher Schäden, die auf das Fehlen einer solchen von CMO garantierten Sachbeschaffenheit zurückzuführen sind, die den eingetretenen Schaden verhindern sollte.
    5. Im Falle eines besonderen Schadensrisikos des Kunden, welches für CMO nicht erkennbar ist, hat der Kunde CMO hierüber zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, dieses besondere Risiko zu versichern und dies gegenüber CMO zu belegen.
  2. CMO haftet nicht für Mängel, die dadurch verursacht werden, dass vom Kunden von den Einsatzbedingungen der Lizenzsoftware abgewichen wird. Auftretende Mängel hat der Kunde CMO unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung und Dokumentation der Fehler.
  3. CMO haftet ferner nicht für Mängel, die nach kundenseitigen Änderungen/Updates des Betriebs- oder Netzwerksystems oder durch kundenseitige Änderung der Hardwarekonfiguration auftreten.
  4. Sollten sich aus dem Einsatz der Fernwartungs-Software Beeinträchtigung oder Mängel im Computer oder Netzwerksystem des Kunden ergeben, so ist auch hierfür eine Haftung durch CMO ausgeschlossen.

§ 5 Zustandekommen des Vertrages

Mit der Herstellung der Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechner eines CMO Mitarbeiters erkennt der Kunde die vorgenannten Bedingungen für die Fernwartung per Fernwartungs-Software an.

§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Reutlingen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 7 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil für diesen Vertrag sind.

Download Fernwartungssoftware

Laden Sie hier die für Ihr System passende Software herunter und führen Sie diese aus.


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